Früher hat mich ein Freund gefragt: Wenn ich jetzt noch nicht durch KYC gekommen bin, werde ich dann keine Forderungen erhalten? Tatsächlich ist es gemäß den Regeln von FTX so, dass man theoretisch nicht an der Verteilung teilnehmen kann, wenn man bis zum 1. Juni 2025 KYC nicht abgeschlossen hat. Aber jetzt wurde ein neuer Antrag eingereicht, der besagt, dass Gläubiger, die aufgrund technischer Probleme (wie Systemabstürze, fehlgeschlagene Datei-Uploads, unkooperative FTX-Kundenbetreuung usw.) KYC nicht abschließen konnten, nicht von der Verteilung ausgeschlossen werden sollten. Daher wird das Gericht um eine Fristverlängerung gebeten. Wichtiger ist, dass dies ein sehr typischer "Joinder"-Antrag ist, was bedeutet, dass selbst wenn du nicht der Antragsteller bist, du trotzdem "mitfahren" und den gleichen Schutz und die gleichen Chancen erhalten kannst. Wenn du in einer ähnlichen Situation bist, empfehle ich dringend, diesen Antrag zu verfolgen und zu überlegen, ob du Maßnahmen ergreifen solltest.
Die Anhörung findet am 12. August 2025 (Dienstag) um 9:30 Uhr (Eastern Time) statt. Veranstaltungsort: US-Bankruptcy Court in Delaware (824 North Market Street, 6. Etage, Gerichtssaal Nr. 3, Wilmington, Delaware 19801) Es kann ein Antrag auf Teilnahme über Zoom gestellt werden.
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