Ein chinesischer Gläubiger, der in Singapur lebt, wurde von den Insolvenzanwälten von FTX die Rückzahlung verweigert, die argumentierten, dass seine im KYC aufgeführte Jurisdiktion China sei – eine eingeschränkte Jurisdiktion. Als der Gläubiger jedoch versuchte, bei einer bevorstehenden Anhörung zu sprechen, behaupteten dieselben Anwälte, er lebe in Singapur, was ihn ihrer Meinung nach disqualifizierte, um gegen den Antrag auf eingeschränkte Jurisdiktionen Einspruch zu erheben. Diese widersprüchliche Haltung verweigerte ihm effektiv sowohl die Rückzahlung als auch eine Stimme im Verfahren.