ANKLAGE 1, GELDWÄSCHE: NICHT EINSTIMMIG ANKLAGE 2, 1960: SCHULDIG ANKLAGE 3, SANKTIONENUMGEHUNG: NICHT SCHULDIG
🚨Berichte kommen herein, dass die Umgehung von Sanktionen ebenfalls nicht einheitlich ist. Das würde bedeuten, dass die Regierung sowohl Geldwäsche- als auch Sanktionen-Umgehungsanklagen erneut versuchen könnte. Weitere Updates folgen bald.
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