Eine interessante Implikation dieser Arbeit ist, dass sowohl Staking *als auch* das Durchführen einer Auktion möglicherweise für den Erwerb von Beweisen unnötig sein könnten. Gestakte Zuteilungen übertreffen die Lotterie nur, wenn sie eine große Sicherheitenlast auf die Beweiserbringer auferlegen, was einem dezentralen Beweiserbringer-Markt widerspricht.