Wir leben in einer Regierungsform, in der eine Anwältin (die selbst keinerlei Aufsicht, Transparenz oder Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit hat) jede Entscheidung eines Ministers, einschließlich in Bereichen, von denen es keinen Zweifel gibt, dass sie in seinem vollen und ausschließlichen Zuständigkeitsbereich liegen, aufheben, aussetzen oder vor Gericht bringen kann. Wirklich gibt es dafür keinen Präzedenzfall in der Politikwissenschaft. Ich weiß nicht einmal, wie ich das nennen soll.